Betriebliche Kollektivversicherung (BKV)

Die Betriebliche Kollektivversicherung wurde im Jahr 2005 als Alternative zur Pensionskasse geschaffen. Sie vereint die steuerlichen Vorteile von Pensionskassen mit allen Sicherheiten und Garantien einer klassischen Lebensversicherung. Für den Arbeitgeber ist es möglich, mit Hilfe einer BKV moderne Entlohnungssysteme zu gestalten, Lohnnebenkosten einzusparen und gegebenenfalls Verpflichtungen aus direkten Leistungszusagen (Pensionszusagen) aus dem Bereich des Unternehmens auszulagern und damit aus den Bilanzen herauszulösen.

 

Vorteile für den Dienstnehmer:

  1. Kapitalertragsteuerfreie Veranlagung
  2. Lohnsteuerfreies und SV-beitragsfreies Ansparen
  3. Garantierte lebenslange Pension (Garantiezins 2,25% pa , Gesamtverzinsung ca. 4,6% pa )
  4. Insolvenzschutz und Unabhängigkeit vom Fortbestand des Unternehmens

Vorteile für den Dienstgeber:

  1. Keine Aktivierung der Versicherung
  2. Keine Passivierung der Pensionsansprüche
  3. Keine Lohnnebenkosten