Erste österreichische Unterstützungskasse für Betriebe gegründet

Mit Gründung der österreichischen Unterstützungskasse für Arbeitnehmerschutz und Vorsorge e.V. (reg.  ZVR 281736467 , BPD Graz) ist es erstmals österreichischen Unternehmen und Betrieben möglich, ihren Arbeitnehmern eine steuerlich befreite Vorsorge für die finanziellen Notlagen bei einer plötzlich eintretenden Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Krankheit und Arbeitslosigkeit anzubieten.

Die Zuwendungen an die rückgedeckte Unterstützungskasse sind für die Unternehmen Betriebsausgabe, und für die betreffenden Arbeitnehmer sind die Zuwendungen lohnsteuer und sozialversicherungsfrei. Die Arbeitnehmer können freiwillig der Kasse beitreten, und im Rahmen einer Bruttogehaltsumwandlung in der Höhe von 25 Euro monatlich eine Absicherung wählen, die in den Fällen Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit eine monatliche Geldleistung von 500 Euro erbringen kann.

Nähere Informationen zu diesem Produkt  „ArbeitnehmerschutzBrief“ finden Sie auf der Seite  www.arbeitnehmerschutzbrief.at

 

 

Erste österreichische Unterstützungskasse gegründet