Im Juli 2008 wurden erstmals die neuen Sterbetafeln der österreichischen Aktuarvereinigung für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen in der betrieblichen Altersvorsorge vorgestellt.

Generationentafel
Im Vergleich zu den Tafeln 1998/1999 sind die neuen Sterbetafeln nicht mehr eine Periodentafel, sondern eine Generationentafel. Das bedeutet, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten nicht nur vom Alter, sondern auch vom Jahrgang der Versorgungsberechtigten abhängig sind. Außerdem wurden auch alle anderen biometrischen Grundwahrscheinlichkeiten der aktuellen Entwicklung angepasst.

Veränderte Sterbewahrscheinlichkeiten

Wie nicht anders zu erwarten war, bedeutet der Übergang zu einer Generationentafel, dass sich die Sterblichkeiten in Abhängigkeit vom Jahrgang verringern. Ein heute 65jähriger des Jahrgangs 1944 hat eine höhere Sterblichkeit als ein zukünftig 65-jähriger der Jahrgänge 1975 oder 1985. In diesen Zahlen drückt sich die zu beobachtende Verlängerung der Lebenserwartung aufgrund der gestiegenen Lebensqualität und des medizinischen Fortschritts aus. Im Vergleich zu den Tafeln Pagler & Pagler 1999 bedeutet dis allgemein, dass die Sterbewahrscheinlichkeiten für ältere Jahrgänge steigen, für jüngere Jahrgänge dagegen fallen.

Weitere Änderungen gegenüber den Tafeln 1999

Neben dem Umstieg auf eine Generationentafel ist auch zu beobachten, dass die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten tendenziell sinken und insbesondere die Wahrscheinlichkeiten, bei Tod verheiratet zu sein, ebenfalls merklich gesunken sind. Das mathematische Formelwerk selbst ist im Wesentlichen unverändert geblieben.

Auswirkungen

Die Dr.Büttgen Unternehmensberatung hat mittlerweile die neuen Sterbetafeln in ihren Rechenprogrammen berücksichtigt. Vergleicht man einige Standardfälle dahingehend, wie sich die Barwerte bzw.Teilwerte bei Berücksichtigung des steuerlichen Rechnungszinses gemäß § 14 (7) EStG gegenüber den alten Sterbetafeln verändern, stellt man mit einiger Verwunderung fest, dass die Höhe der neuen Teilwerte bei Berücksichtigung einer Witwenrente nach der so genannten Kollektivmethode sehr oft fällt. Daraus lässt sich natürlich keine generelle Aussage ableiten, da die Höhe der Pensionsrückstellungen immer von der jeweiligen Bestandsstruktur und der Art des Versorgungsplanes abhängt. Dennoch darf vermutet werden, dass sich in einer Großzahl der Fälle die Erwartung nach deutlich höheren Pensionsrückstellungen durch die neuen Sterbetafeln nicht erfüllen wird.

Neue Sterbetafel Pagler AVÖ 2008